Gute Nachrichten: Ein Kunde der IfKS-Group, ein bayerischer Großflottenbetreiber, ließ beim TÜV die Coronaschutzwand Variante 2 für BusfahrerInnnen prüfen. Ergebnis: grünes Licht.
Der TÜV hatte keine Einwände bezüglich der Benutzung. Die neu am Markt päsentierte Variante 2  wird vormontiert als Rahmen geliefert, der in Aushebescharniere an der Fahrerkabine eingesetzt wird. Auch diese Variante ist somit ohne Werkzeug demontierbar, zählt als „Mitführen von Ladung“, da dies keinen Festeinbau darstellt – und gefährdet die Betriebserlaubnis somit nicht. Im Detail stellte der TÜV klar,dass es für derartige Varianten (kein Festeinbau) keine eindeutigen Richtlinien gibt und es aus Prüfersicht keine Bedenken für die vorübergehend und nicht festeingebaute Schutzwand bestehen.

Sollten auch Sie als Busunternehmen sich rückversichern wollen, empfehlen wir, zu einer TÜV-Prüfstelle zu fahren. Da erfahrungsgemäß nur TÜV-Prüfer über das spezielle Fachwissen – aufgrund von Einzelabnahmen, die bis vor kurzen ausschließlich der TÜV durchführen durfte – verfügen, sind diese die beste Anlaufstelle.

Die Pressemitteilung zur Coronaschutzwandkönnen Sie hier abrufen: Pressemitteilung IfKS-Corona-Schutzwände für BusfahrerInnnen (PDF)